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Benutzer-/Gebührenordnung

Benutzerordnung

Öffentlichen Bibliothek Gramastetten

Die Bibliothek Gramastetten ist öffentlich und steht den Benutzerinnen/Benutzern unter Beachtung der Bibliotheksordnung zur Entlehnung der Medien zur Verfügung. Es werden Medien wie Bücher, Spiele, Zeitschriften und audio-visuelle Medien zum Verleih angeboten. Die Bibliotheksordnung dient zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Bibliotheksbetriebes. 

EINSCHREIBUNG
Die Einschreibung als Leser/in erfolgt persönlich. Zum Nachweis der Identität ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten. Jede/r Bibliotheksbenutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Bibliotheksordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Mit der Einschreibung fällt eine Einschreibgebühr von € 5,00 an und es wird eine Leser/innen-Nummer vergeben. Diese berechtigt zur Entlehnung von Medien in der Bibliothek Gramastetten. 

ENTLEHNUNG
Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-unterstützt. Es wird darauf hingewiesen, dass die entliehenen Medien und Spiele nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiter verliehen noch vervielfältigt werden. Insbesondere gilt dies für die audio-visuellen Medien. Ein öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih oder Kopieren sind nicht erlaubt. Es wird nicht garantiert, dass alle Funktionen einer CD/DVD auf jeder Hard- und Software ausführbar sind. Die Systemvoraussetzungen sind auf der jeweiligen Hülle zu finden. Für eventuelle Schäden am PC wird keine Haftung übernommen. 

ENTLEHNFRISTEN
Die Zahl der Entlehnungen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Es liegt im Interesse der Bibliothek, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Im Interesse anderer Bibliotheksbenutzer/innen wird ersucht, sich auf sieben Medien pro Verleihvorgang und Person zu beschränken. Die Entlehnfrist beträgt für Bücher, Spiele und Hörbücher (inkl. Tonies) vier Wochen, für Zeitschriften und alle weiteren audio-visuellen Medien eine Woche. Eine Verlängerung ist möglich, sofern für diese Medien keine Vormerkung vorliegt. Die Verlängerungsdauer entspricht grundsätzlich den Erstentlehnungszeiträumen. Eine Verlängerung für einen kurzen Zeitraum - bis 1 Woche - ist auch zulässig. Verlängerungen können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch in der Bibliothek angemeldet werden. Es wird ersucht, einen Verlängerungswunsch vor Ablauf der Entlehnfrist bekannt zu geben. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine Mahnung. 

ONLINE-MEDIENRECHERCHE UND ONLINE-RESERVIERUNG
Durch die Online-Medienabfrage kann überprüft werden, ob ein bestimmtes Medium in der Bibliothek Gramastetten aufliegt bzw. derzeit entlehnbar ist und kann gegebenenfalls online reserviert werden. Über www.bibliogram.at ist nach Eingabe der Leser/innen-Nummer und des Geburtsdatums (Passwort) die Überprüfung oder Reservierung möglich. Online-Reservierungen erlöschen nach einer Woche. 

DIGITALE BIBLIOTHEK
Die in der Bibliothek Gramastetten registrierten Jahreskarten-Besitzer/innen haben kostenlos Online-Zugriff auf die elektronischen Medien der Digitalen Bibliothek OÖ. Ausleihe und Rückgabe sind kostenlos, die Rücknahme der Medien erfolgt automatisch. Auf Anfrage erhalten die Bibliotheksbenutzer/innen die Zugangsdaten in der Bibliothek ausgehändigt. Der Zugang erfolgt auf www.media2go.at. In der „Onleihe“ gelten die „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der divibib GmbH“ für das digitale Ausleihen von Inhalten aus der „Onleihe“ und die „Datenschutzerklärungen der divibib GmbH“ für die Nutzung der „Onleihe“. Das Angebot gilt, solange die Bibliothek Gramastetten teilnehmende Bibliothek der Digitalen Bibliothek OÖ ist. 

ENTLEHNGEBÜHREN
Die für die Entlehnung von Medien zu entrichtenden Gebühren sowie allfällige Mahngebühren sind in der Gebührentabelle aufgelistet, die Teil dieser Bibliotheksordnung ist. Die Entlehngebühren sind bei der Entlehnung zu entrichten. 

ORDNUNG IN DER BIBLIOTHEK
Die Medien stehen nach Themenbereichen und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur (z. B. Name der Autorin/des Autors) geordnet in den Regalen. Jede/r Benutzer/in kann selbst in den Regalen suchen. Die Bibliothekarin/der Bibliothekar ist aber gerne bereit, bei der Suche zu helfen und zu beraten. Die Rückstellung der Medien ist Aufgabe der Bibliothekarin/des Bibliothekars. Alle Bibliotheksbenutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Insbesondere das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist zu unterlassen. Das Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Bibliothek verboten. Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegen gelassene, verloren gegangene oder auf sonstige Weise abhanden gekommene Gegenstände der Bibliotheksbenutzer/innen keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für in der Garderobe deponierte Gegenstände. Die Bibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.

BEHANDLUNG DER MEDIEN
Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden. Ersatzmöglichkeiten: gleiches Medium, gleichwertiges Medium oder finanzieller Ersatz des Mediums, der von der Bibliotheksleitung entsprechend den Wiederbeschaffungskosten errechnet wird. Die Entlehner/innen werden gebeten, sich bereits bei der Ausleihe zu vergewissern, ob die Medien sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Bereits sichtbare Schäden müssen sofort bekannt gegeben werden. Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben und An-/Unterstreichen in Büchern und auf Medien und das Entfernen von Etiketten. Sind bei mehrteiligen Medien einzelne verloren gegangene Teile nicht ersetzbar, so ist das ganze Medium zu ersetzen.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Es wird ersucht, Namens- oder Adressänderungen der Nutzer/innen bekannt zu geben. Die Bibliothekarinnen/Bibliothekare sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen. Bibliotheksbenutzer/innen, die die Bibliotheksordnung fortgesetzt missachten, können von der Benützung der Bibliothek ohne Anspruch auf Rückzahlung eventuell entrichteter Gebühren ausgeschlossen werden. Besondere Medienwünsche, die durch den aktuellen Bestand der Bibliothek nicht erfüllbar sind, können jederzeit beim Bibliotheksteam deponiert werden. Der/Die Bibliothekar/innen sind bemüht, das Gewünschte für die Bibliothek zu beschaffen. Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten und/oder der Gebührenordnung sind vorbehalten und unterliegen dem Erhalter.

DATENEINSICHT UND DATENSCHUTZ
Das Bibliothekspersonal kann von den einzelnen Nutzerinnen/Nutzern ermächtigt werden, die historischen Entlehndaten abzufragen (zB für die Geltendmachung von Förderungen). Diese Berechtigung ist am Einschreibeformular zu bestätigen. Das Bibliothekspersonal und der Betreiber der Bibliothek verpflichten sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die vorliegende Bibliotheksordnung wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Gramastetten 2023 beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Gebührenordnung

Gebührenordnung NEU - gültig ab 01. Jänner 2024

EINZELGEBÜHR

Buch, Hörbuch (inkl. Tonies)

Kinder, Jugendliche, Erwachsene

Verlängerung – kurzer Zeitraum

€ 1,50

€ 0,50

4 Wochen

bis 1 Woche

ZeitschriftenKinder, Jugendliche, Erwachsene

€ 1,50

1 Woche

Audio- und VideomedienKinder, Jugendliche, Erwachsene

€ 3,00

1 Woche

Spiele

Kinder, Jugendliche, Erwachsene

Verlängerung – kurzer Zeitraum

€ 1,50

€ 0,50

4 Wochen

bis 1 Woche

 JAHRESKARTEN

Jahreskarten gibt es für Einzelpersonen, Jugendliche, Partner und Familien für alle Printmedien, die die Bibliothek zur Verfügung stellt. Die Jahreskarte gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. In diesem Zeitraum können so viele Medien ausgeliehen werden, wie gewünscht, ohne dass jedes Mal extra bezahlt werden muss. Mahn- und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird und das Medium nicht fristgerecht zurückgebracht wird. 

Jahreskarte – Printmedien mit Zugang Media2Go

Einzelperson Erwachsene

€ 25,00

Einzelperson Kind und Jugendliche/r (0-15Jahren)

0-Tarif

Einzelperson Jugendliche (16-25 Jahre)

€ 20,00

Partnerkarte (Ehepartner, Lebensgemeinschaft, Verpartnerung)

€ 40,00

Familienkarte*

€ 50,00

*Als Familien gelten alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Alle Familienmitglieder werden als Leser/innen im EDV-System angelegt.

 

Multimediakarte – Spiele, Audio- und Videomedien, Tonies, Digitale Medien

Multimediakarte

€ 10,00

 

Institutionenkarten

Bildungseinrichtungen

0-Tarif

Betreuungseinrichtungen

€ 50,00

 0-TARIF

Für Kinder von 0-15 Jahren, die in der Gemeinde Gramastetten ihren Wohnsitz haben, entfallen die Entlehnkosten für Printmedien.

Schüler/innen, die eine Schule des Schulzentrums Gramastetten besuchen, erhalten zu oder vor Beginn des jeweiligen Schuljahres ein Anmeldeformular durch die Schule übermittelt, in dem die Eltern die Schüler/innen für die Bibliothek Gramastetten als Nutzer/innen anmelden. Für diese Schüler/innen entfallen die Entlehnkosten für Printmedien. Mahn- und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird.

SOZIALE GRÜNDE

Nutzer/innen, die über den Pass „Hunger auf Kunst und Kultur“ (kurz Kulturpass) verfügen und in der Gemeinde Gramastetten einen Wohnsitz haben, wird in Kombination mit einem Lichtbildausweis bei Einzelentlehnungen keine Gebühr verrechnet. Auf Mahngebühr kann nur in begründeten Ausnahmefällen verzichtet werden.

INSTITUTIONENKARTE

Für Bildungsinstitutionen in Gramastetten, wie Schulen, Kindergarten, Krabbelstube, Hort und Nachmittagsbetreuung kann eine Institutionenkarte gelöst werden. Die Institutionenkarte gilt ein Jahr ab Bestellung. Dazu ist ein Einschreiben der verantwortlichen Person der Institution erforderlich. Für die genannten Bildungseinrichtungen gilt der 0-Tarif (Kinder bis 15 Jahre). Für soziale Institutionen wie die Flüchtlingsunterkunft und Betreuungseinrichtungen wird die Institutionenkarte zum Preis einer Familienkarte vergeben. Sollte auch die Entlehnung von Digitalen-Medien gewünscht werden ist die Mulitmediakarte zusätzlich zu bezahlen. Die Institutionen sind nicht von der Mahngebühr und dem Ersatz für verlorene Medien befreit.

ZAHLUNGSBEDIENUNGEN

Die Leihgebühren sind im Voraus zu entrichten. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgebracht, fallen pro Woche € 0,50 Mahngebühr an. Für ein allfälliges Erinnerungsschreiben (E-Mail, Brief) wird zusätzlich zur anfallenden Einzelleihgebühr für diesen Zeitraum eine Mahngebühr von € 1,00 berechnet. Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer/innen. Überziehungs-, Verlängerungs- und Mahngebühren werden bei der Rückgabe berechnet und eingehoben. In begründeten Fällen kann von der Bibliotheksleitung die Mahngebühr aus sozialen Gründen reduziert oder erlassen werden. Alle Gebühren verstehen sich inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.

Öffentliche Bibliothek der Marktgemeinde Gramastetten "Bibliogram"

Linzer Straße 19
4201 Gramastetten
Oberösterreich

+43 7239 823530 office@bibliogram.at

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